Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.02.1990

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2982
BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89 (https://dejure.org/1990,2982)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1990 - 2 StR 603/89 (https://dejure.org/1990,2982)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 2 StR 603/89 (https://dejure.org/1990,2982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelsgesetzes ( BtMG) - Aussage eines Zeugen vom Hörensagen als Grundlage einer Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 101
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89
    nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn sie durch weitere Beweisanzeichen gestützt wird (vgl. dazu BGHSt 33, 178, 182 [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f. [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89
    Eigennützig ist ein solches Vorgehen nur, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N.).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89
    nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn sie durch weitere Beweisanzeichen gestützt wird (vgl. dazu BGHSt 33, 178, 182 [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f. [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89
    nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn sie durch weitere Beweisanzeichen gestützt wird (vgl. dazu BGHSt 33, 178, 182 [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f. [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89
    nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn sie durch weitere Beweisanzeichen gestützt wird (vgl. dazu BGHSt 33, 178, 182 [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f. [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Ob dieser Grundsatz in gleicher Weise Geltung beansprucht, wenn - wie hier - der Gewährsmann namentlich bekannt und identifizierbar ist, erscheint zweifelhaft, wiewohl diese Annahme einigen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrundezuliegen scheint (vgl. BGH StV 1988, 237; 1989, 518; 1991, 101).
  • BGH, 12.12.2012 - 2 StR 341/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anforderungen an die Urteilsfeststellungen);

    Außerdem belegen die Urteilsgründe nicht hinreichend, ob der Angeklagte eigennützig handelte und worauf sich sein Vorsatz erstreckte; dies gilt auch für Fall 3. Sicherlich dienten die in Rede stehenden Rauschgiftmengen nicht dem Eigenbedarf, dennoch bedarf es tatsächlicher Feststellungen dahingehend, ob und inwieweit der Angeklagte aus den Geschäften einen Gewinn ziehen wollte (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89   

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https://dejure.org/1990,3554
BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89 (https://dejure.org/1990,3554)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1990 - 3 StR 362/89 (https://dejure.org/1990,3554)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 3 StR 362/89 (https://dejure.org/1990,3554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Verteidigung gegen Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Delikten - Verminderte Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss - Anforderungen an tatrichterliche Schlussfolgerung bei Bestimmung der Blutalkoholkonzentration

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 101
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89
    Danach ist bei der Ermittlung des höchstmöglichen Blutalkoholgehalts aufgrund von Trinkmengenangaben des Angeklagten neben einem Resorptionsdefizit von 10 % von einem Abbauwert von 0, 1 Promille pro Stunde auszugehen (BGHSt 34, 29, 32).
  • BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83

    Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89
    Derartige tatsächliche Zweifel würden wegen des Grundsatzes "in dubio pro reo" nicht zu einer Verurteilung wegen Raubes, wohl aber zur Annahme von Tateinheit zwischen Körperverletzung und Diebstahl führen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 I in dubio pro reo 4).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Auszug aus BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89
    Derartige tatsächliche Zweifel würden wegen des Grundsatzes "in dubio pro reo" nicht zu einer Verurteilung wegen Raubes, wohl aber zur Annahme von Tateinheit zwischen Körperverletzung und Diebstahl führen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 I in dubio pro reo 4).
  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Daraus durfte das Landgericht bei Berücksichtigung der Grundsätze zur Berechnung von Mindestalkoholwerten bei Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 20) für die Tatzeit (etwa 1.00 Uhr) jedenfalls einen solchen Blutalkoholwert annehmen, der auch in Verbindung mit den konsumierten Joints und der Einnahme einer unbekannt gebliebenen Tablette nicht die Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB erfüllte.
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Nach dem Inhalt des Anklagesatzes unterliegt auch der Antrag vom 28. Juni 1995 der tatrichterlichen Kognition, gegebenenfalls nach einem nach § 265 Abs. 1 StPO gebotenen Hinweis auf vorliegende Tatmehrheit (vgl. BGH StV 1991, 101, 102; BGHR StGB § 264 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92

    Indizwirkung des Blutalkoholgehalts für das Vorliegen verminderter

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, lassen die Urteilsgründe schon nicht erkennen, auf welchen Berechnungsgrundlagen die mitgeteilten Blutalkoholkonzentrationen jeweils ermittelt worden sind, so daß eine revisionsgerichtliche Überprüfung nicht möglich ist, ob der Tatrichter von zutreffenden Voraussetzungen bei seiner Berechnung ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 7, 8, 15, 20).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 128/91

    Verminderte Schuldfähigkeit unter Berücksichtigung eines Nachtrunks -

    Die Berechnungsgrundlagen müssen so vollständig mitgeteilt werden, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 2, 8, 15, 20).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 399/91

    Alkoholbedingter Ausschluß der Schuldfähigkeit - Ermittlung der für die Tatzeit

    Auf Grund der zu ermittelnden Trinkmenge hätte das Landgericht in Anwendung der sogenannten Widmark-Formel und unter Umständen mit weitergehender sachverständiger Hilfe die zeitlich maßgebende Blutalkoholkonzentration unter Zugrundelegung des nach medizinischer Erkenntnis niedrigsten Abbauwerts (0,1 %o pro Stunde), des Resorptionsdefizits (10 %) und des in der Regel anzunehmenden Reduktionsfaktors von 0, 7 für das festzustellende Körpergewicht des Angeklagten errechnen müssen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4, 10; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 8, 12, 15, 17, 20).
  • BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92

    Grundlagen für die Berechnung der Tatzeitalkoholkonzentration bei einem

    Nur wenn Zweifel verbleiben, ob die angegebene Trinkmenge möglicherweise doch in vollem Umfang oder teilweise zutreffend sein kann, gebietet es der Zweifelssatz, die Trinkmengen den weiteren Überlegungen zugrundezulegen (vgl. BGHSt 37, 238 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 117/90]/239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 20 und 22).
  • BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 2, 8, 15, 20).
  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 280/93

    Schuldunfähigkeit wegen Alkoholkonsums des Angeklagten - Notwendigkeit der

    Hierzu ist zunächst folgendes zu bemerken: Der Tatrichter teilt die Grundlagen seiner Alkoholberechnung nicht - wie geboten (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 20; vgl. auch Salger DRiZ 1989, 174) - vollständig mit.
  • BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91

    Unzureichende Erörterung einer möglichen Schuldunfähigkeit

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration so vollständig mitgeteilt werden müssen, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15, 20).
  • BGH, 25.01.1991 - 5 StR 601/90

    Bestimmung des Strafmaßes bei Sexualdelikten

    Die Ausführungen des Landgerichts leiden darüber hinaus auch daran, daß es die Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen nicht wiedergegeben hat, so daß der Senat nicht überprüfen kann, ob der Tatrichter die Blutalkoholkonzentration zutreffend errechnet hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15, 20; BGH NStZ 1986, 114; StV 1987, 477, 478).
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